CE-Kennzeichnung
Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine Konformitätserklärung abgeben, sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie fällt. Der Hersteller erklären hiermit, dass das in Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Der Erklärung geht die so genannte Konformitätsbewertung voraus.
Das Kürzel CE stammt von "Communautes Européennes", auf deutsch "Europäische Gemeinschaften".
Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte mit der CE-Kennzeichnung (oft auch "CE-Zeichen" genannt) versehen werden müssen. Wer eine CE-Kennzeichnung an einem Produkt anbringt, erklärt hiermit gegenüber den Behörden dass das Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht und es den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
GS-Zeichen
Das GS-Zeichen hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit
anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt. Mit dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") dürfen technische Produkte versehen werden, wenn nach einer Prüfung eines Baumusters durch eine zugelassene, unabhängige Stelle diese bestätigt, dass das Produkt den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und die Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert, dass nur dem Baumuster entsprechende Produkte in den Verkehr gebracht werden (Fertigungskontrolle).
Grundlage für das GS-Zeichen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).
DIN-DVGW-Prüfzeichen
Für Enthärtungsanlagen, für die durch eine vom DVGW bezeichnete Prüfstelle nachgewiesen ist, daß sie die Anforderungen der DIN 19636 erfüllen, stehen folgende Kriterien im Vordergrund:
1. Hygiene: Eine Verkeimung der Enthärtungsanlage ist, durch geeignete konstruktive oder chemisch-physikalische Maßnahmen, zu verhindern. Es wird verlangt, dass unter der Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Betriebs und ordnungsgemäßer Probeentnahme die Enthärtungsanlage ein Wasser liefert, welches der Trinkwasserverordnung entspricht. Bei Anlagen mit DIN-DVGW-Prüfzeichen ist dies durch eine scharfe Hygieneprüfung nachgewiesen: Nach einer künstlichen Kontamination mit Bakterien wird kontrolliert, ob die Enthärtungsanlage die Bakterien zuverlässig abtötet und die hygienisch-bakteriologische Unbedenklichkeit sichergestellt ist.
2. Verfahrenserfolg: Die Härte des abfließenden enthärteten Wassers wird bei max. Durchfluß und bei Sparbesalzung des Gerätes ermittelt.
3. Umweltschutz: Die Enthärtungsanlage muß mit Sparbesalzung betrieben werden können. Auch der Wasserverbrauch bei der Regeneration der Geräte darf niedrig angesetzte Grenzwerte nicht überschreiten.
Nach § 12 (4) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) "dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind". Das DIN-DVGW bzw. DVGW-Prüfzeichen bekundet, aufgrund der dahinterstehenden Prüfung durch eine vom DVGW bezeichnete Prüfstelle, dass alle technischen Anforderungen der einschlägigen technischen Regeln erfüllt sind. (Aus Sicht des DVGW erfüllt das GS-Zeichen allein ohne das DIN/DVGW-Prüfzeichen nicht die Voraussetzungen gemäß § 12 (4).)
Der Enthärter Delfin-Softtec® ist DIN-DVGW-zertifiziert
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